Ab dem 1. Januar 2017 gelten uneingeschränkt die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” – die Archivierungspflicht (GoBD).

Diese regelt, wie nach Handelsrecht und steuerrechtlichen Vorgaben relevante digitale Unterlagen, aufbewahrt werden sollen, damit das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung auf diese Informationen zugreifen kann. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unveränderbarkeit der Daten sowie auf dem Vorhandensein einer Verfahrensdokumentation. Letzteres beinhaltet den gesamten technischen und organisatorischen Prozess der Entstehung (Erfassung), der Indizierung, der Speicherung, dem eindeutigen Wiederfinden, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und der Reproduktion der archivierten digitalen Informationen.

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